Barrierefreiheit ist immer verbunden mit einem Gewinn für alle. Dies gilt auch für Internetseiten. Mit einer barrierefrei gestalteten Webseite werden Ihre Inhalte für Besucherinnen und Besucher zugänglich, bei denen persönliche oder technische Handicaps bestehen. Das heißt konkret: Barrierefrei gestaltete Websites lassen sich von allen Menschen lesen und verstehen. Sie ermöglichen zudem, dass Interaktionen zu Ihren Angeboten ohne Hindernis stattfinden können.
Das entscheidende Kriterium für ein barrierefreies Internetangebot ist zunächst einmal der uneingeschränkte Zugang zu ihm. Es dürfen keine weiteren Installationen erforderlich sein oder technische Hindernisse bestehen. Dies gilt allgemein für alle Nutzerinnen und Nutzer und betrifft, wie oft irrtümlich angenommen, nicht nur Webseiten-Besucher mit einer physischen und/oder psychischen Beeinträchtigung. Barrierefreie Websites erfüllen zunächst also den Anspruch, dass ihr gesamter Inhalt problemlos zu lesen ist und Interaktionen ohne Hindernisse ablaufen können. Für Sie als Betreiber geht es darum, alle möglichen Einschränkungen im Vorhinein zu beseitigen. Für Sehende muss Ihr Internetangebot alle Ansprüche an die Optik erfüllen. Aber auch sehbehinderte Menschen, die eventuell auf assistive Hilfsmittel angewiesen sind, müssen Ihre Website erfassen können.
Der Paragraf 3 des Deutschen Behindertengesetzes (BGG) definiert als Barrieren technische, körperliche, geistige und seelische Einschränkungen sowie Beeinträchtigungen temporärer Art. Wenn Sie Websites barrierefrei optimieren und gestalten möchten, sollten Sie folgende potenzielle Hindernisse im Blick haben:
Die weltweiten Standards zur Programmierung barrierefreier Internetseiten finden Sie in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des World Wide Web Consortiums (W3C). Sie sind für Web-Developer, Redakteure und alle, die an der Entwicklung barrierefreier Seiten beteiligt sind, nicht rechtlich bindend. Sie dienen vielmehr als Vorlage auf nationaler Ebene wie den Bestimmungen der Barrierefreiheit Informationstechnik-Verordnung (BITV) in Deutschland. Dieser Verordnung müssen alle staatlichen öffentlichen Internetangebote durch das Deutsche Behindertengesetz genügen. Für Sie als Betreiber einer kommerziellen Webseite sind die WCAG jedoch eine nützliche Orientierungshilfe, mit der Sie sich neue Nutzer- und damit Kundenkreise erschließen können.
Hier fassen wir für Sie im Überblick zusammen, was bei einer Optimierung zu einem barrierefreien Internetangebot gemäß den internationalen Richtlinien erforderlich ist.
Erst bestimmte Hilfsmittel machen bei manchen Handicaps die Nutzung des Internets möglich. Für blinde und sehbeeinträchtige Menschen steht hier an erster Stelle ein Screenreader. Dies ist ein Ausgabegerät, mit dem sich alle Inhalte, Grafiken und Texte über einen Lautsprecher oder Kopfhörer vorlesen sowie Kontaktformulare ausfüllen und Links erkennen lassen. Voraussetzung für all dies ist jedoch: Ihr Internetauftritt muss so programmiert sein, dass der Screenreader die Seitenstruktur und Navigation Ihrer Website erkennen kann. Formulare und Links müssen dazu zwingend richtig angelegt werden. Dabei bestimmen verschiedene HTML-oder JavaScript-Einstellungen die Navigation durch die barrierefreie Website. Das HTML-Attribut „tabindex“ im Quelltext einer Internetseite sorgt für die gewünschte Reihenfolge von Links und Steuerelementen. Experten raten mittlerweile davon ab, den tabindex zu verwenden. Dies erzeugt oft Fehler und Google bewertet diese Lösung negativ.
Von Bedeutung vor allem im Hinblick der Nutzung von Screenreader ist das Snippet „Accessible Rich Internet (ARIA)“. Vor allem das WAI-ARIA ist ein Webstandard des W3C, mit dem Webentwickler Websites barrierefrei optimieren und gestalten können. Mit ihm lassen sich Webinhalte und Web-Applikationen für Menschen mit Beeinträchtigungen oder anderen Handicaps uneingeschränkt zugänglich machen. Wer ein ARIA-Element nutz, kann Navigations-Landmarken und JavaScript-Widgets ergänzen und barrierefrei Live-Content-Aktualisierungen vornehmen. Die meisten Browser und Screenreader haben ARIA bereits implementiert. ARIA hilft Ihnen immer dort, wo das HTML nicht über die notwendige Semantik für die Accessibility verfügt. Bitte beachten Sie jedoch, dass ARIA nur eine Ergänzungstechnik ist. Sie sollten die Semantik des HTML niemals umdefinieren.
Ihre Website in ein barrierefreies Internetangebot zu verwandeln, ist ein Projekt, das Sie nicht unterschätzen sollten. Sie müssen dazu in punkto Programmierung diverse Standards kennen und souverän anwenden können. Sind Inhalt, Struktur und Design Ihrer Website klar voneinander getrennt, haben Sie schon einmal die Grundlagen gelegt. Nun können Sie mithilfe von speziellen Tests wie zum Beispiel Lighthouse Audit oder BIVT-Test herausfinden, an welchen Stellen Ihre Website noch zu verbessern ist. Bei Seotrust finden Sie Experten, die Ihnen mit ausgewiesenem Knowhow barrierefreie Websites optimieren und gestalten. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!